Streaming und Let’s Plays sind bei Kindern und Jugendlichen eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Let’s Plays sind meist vorproduzierte Videos zu einem Spiel und werden nach der Bearbeitung zeitversetzt hochgeladen. Bei einem Let’s Play-Video kann also vor dem Hochladen nochmal entschieden werden, was man rausschneidet. Unter Streaming wird hingegen die Live-Übertragung des digitalen Spielens verstanden. Beim Streaming muss im Nachhinein weniger bearbeitet werden, dafür sind Handlungen und getätigte Äußerungen direkt live und werden von den Zuschauer*innen wahrgenommen.
Technisch funktioniert das kinderleicht: Einmal bei einem Dienst angemeldet, reicht ein Knopfdruck, um zu jeder Zeit und völlig kostenlos online zu gehen. Üblicherweise blenden Streamer*innen auch das Gesicht ein und interagieren per Sprach-Kommentar. Die Zuschauer*innen können wiederum direkt über den Chat mit den Streamer*innen in Kontakt treten und auf das Gesehene reagieren. Die Zuschauer*innen sehen also nicht nur passiv zu, sondern bringen sich aktiv ein, diskutieren mit und erhalten oft ein direktes Feedback von den Streamer*innen sowie den anderen Zuschauer*innen.
Was technisch vergleichsweise einfach vonstattengeht und von vielen Kindern und Jugendlichen als spannend und reizvoll erlebt wird, ist allerdings aus rechtlicher und pädagogischer Perspektive sehr komplex.
Streaming-Dienste
YouTube Gaming
Neben Musik, Comedy und Lifestyle gehören Let’s Plays zu den beliebtesten Genres der Video-Plattform. Die Sammlung von Let’s Plays und die Etablierung eines eigenen Streaming-Angebots unter dem Dach YouTube Gaming im Jahr 2016 war somit ein konsequenter Schritt, um den großen Nutzerstamm nicht an die aufstrebende Konkurrenz Twitch zu verlieren.
Interessante Spiele lassen sich zu einer Sammlung hinzufügen und bei kommenden Besuchen der Seite bleiben Nutzer*innen auf dem Laufenden. Der Vorteil bei YouTube Gaming liegt in der Anzahl an abrufbaren On-Demand-Videos, wie Let’s Plays. Nutzer*innen werden aktiv darauf aufmerksam gemacht, wenn ein Kanal, der abonniert wurde, gerade live streamt. Viele Streamer*innen zeigen ihr Programm für einige Zeit exklusiv auf YouTube. Wer über einen Google-Account verfügt, ist bereits auf YouTube registriert. Und auch sonst ist die Registrierung unkompliziert.
Twitch.tv
Twitch.tv hat den Trend für Liveübertragungen von digitalen Spielen ins Leben gerufen. Die Plattform existiert bereits seit 2011 und erfreute sich im Laufe der Zeit immer höherer Beliebtheit und bindet laut der letzten offiziellen Angabe über 3 Millionen aktive Streamer und täglich ca. fünfzehn Millionen Zuschauer.
Der Aufbau ähnelt anderen Videoplattformen. Nutzer*innen können wahlweise bestimmte Kanäle oder den Stream eines bestimmten digitalen Spiels besuchen. Hier konkurrieren zahlreiche kleine Kanäle mit nur wenig Abonnent*innen mit bekannten Szene-Größen um die Gunst der Zuschauenden. Auch Gaming-Events werden live übertragen. Beispielsweise nationale und internationale Matches im eSport.
Allgemein wird sowohl auf YouTube wie auch Twitch nicht nur gezockt. So finden sich auf den Plattformen auch kreatie Streams zu Cosplay, Kochen, Programmieren, Zeichnen oder Talkshows, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Faszination
Zuschauen
Die Beliebtheit von Streams kann mit der niedrigen Einstiegshürde begründet werden. Jeder kann sich die Angebote anschauen – auch ohne vorherige Anmeldung. Die Streams werden gerne auf mobilen Geräten geschaut und spätestens mit dem eigenen Computer oder Smartphone steht Heranwachsenden ein immenses kostenloses Angebot zur Verfügung. Dazu zählen auch Spiele, die man selber nicht besitzt, hier aber komplett anschauen kann. Hinzu kommt, dass Live-Übertragungen wesentlich authentischer als Aufzeichnungen wirken. Es ist der Charme des Unvorhersehbaren.
Der große Vorteil an Live-Übertragungen ist auch gleichsam ein Nachteil gegenüber klassischer Let’s Play-Videos. Denn hier entsteht erneut eine Bindung an Sendezeiten. Somit kann ein gewisser Termindruck entstehen, wenn ein bekannte Streamer*innen ihre Übertragung zu regelmäßigen Sendezeiten starten. Identifiziert sich Heranwachsende mit gewissen Streamer*innen, wollen sie live sehen, wie es im Spiel weitergeht und was der oder die Streamer*in aus dem Leben berichtet. Denn Streamer*innen wirken oft sehr persönlich. Zuschauer*innen können durch Kommentare mit ihren Stars diskutieren, sie werden direkt angesprochen und im Stream wird auf die Wünsche der Fans eingegangen.
Streamen
Aufgrund des amateurhaften Charmes und der hohen Beliebtheit ist es kaum verwunderlich, dass viele Jugendliche ihren Stars nacheifern und eigene Streaming-Kanäle gründen. Und der Weg von Konsument*innen zu Produzent*innen ist denkbar einfach. Nach der Registrierung kann, nach evnetueller Anschaffung von Kamera und Mikrofon, direkt ein Stream gestartet werden.
Was junge Streamer*innen hier finden, ist eine (positive oder negative) Rückmeldung. Ziel ist es natürlich, möglichst viele Zuschauende für sich zu gewinnen. Und je höher die Zahl der Abonent*innen und je mehr Zuschauer*innen dem geschehen folgen, desto höher ist das Selbstwirksamkeitserleben. Gerade in der Jugendphase suchen Heranwachsende nach einer solchen Form der Bestätigung innerhalb ihrer eigenen Kultur. So ist es kaum verwunderlich, dass sie sich solche Dienste als Plattform der Selbstrepräsentation aussuchen. Für manche Streamer*innen kann der eigene Kanal allerdings auch frustrierend sein. Denn sie konkurrieren mit kommerziell ausgerichteten Kanälen, die bereits einen hohen Zuschauer*innenstamm haben und hinter denen professionell agierende Medienkonzerne stehen.
Jugendschutz
Das Angebot an Live-Streams auf Twitch oder Let’s Plays auf YouTube ist umfang- und facettenreich. Daher gelten auch für Videoplattformen und Streamingdienste Jugendschutzbestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Inhalten schützen sollen. Aber es gibt auch Problematiken.
Wie sicher sind die Plattformen?
Twitch.tv und YouTube bieten nur ein unzureichendes Jugendschutzsystem. Da das Alter bei der Registrierung nicht verifiziert wird, haben auch Nutzer*innen unter 12 Jahren vollen Zugriff auf die jeweiligen Streams oder Videos. Hierunter befinden sich auch Szenen von digitalen Spielen, die in Deutschland von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe erhalten haben. Nicht altersgerechte Medieninhalte können Minderjährige nachhaltig ängstigen, verunsichern oder anderweitig entwicklungsbeeinträchtigend oder gar -gefährdend wirken. Erwähnt sei allerdings auch die Tatsache, dass die digitalen Spiele von der USK aufgrund ihrer Interaktivität beurteilt werden. Im Falle der Streams handeln Zuschauer*innen nicht aktiv, weshalb auch die Wirkmacht geringer sein könnte.
Was sind die Gründe für den unzureichenden Jugendschutz?
Während digitale Spiele, die auf einem Trägermedium, sprich auf einer DVD oder Blu-ray Disk, erscheinen, in Deutschland für ein gesetzliches Alterskennzeichen von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft werden müssen, verhält es sich bei den Streams anders. Aufgrund des veränderten Angebotsweges handelt es sich um ein Telemedium. Und hierfür besteht wiederum keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Weiterhin sind der Sitz des Streaming-Unternehmens und die dortigen Jugendschutzbestimmungen entscheidend.
Welche Möglichkeiten des Schutzes gibt es?
Die prominenten Plattformen bieten Eltern keine technische Unterstützung dabei, den Jugendschutz im Allgemeinen festzulegen. Sprich: Die USK-Kennzeichen eines Spiels sind nicht in den Videos selbst hinterlegt und können dadurch nicht von einer Filterlösung ausgelesen werden. Streamer*innen selbst haben allerdings die Möglichkeit, ihr Angebot für Erwachsene auszuweisen.
Auf YouTube Gaming wird in diesem Fall den nicht registrierten Nutzer*innen der Zugriff verwehrt. Eltern können auf dem YouTube-Account den sogenannten „Eingeschränkten Modus“ aktivieren, wodurch potenziell nicht jugendfreie Inhalte herausgefiltert werden. Die Funktion ist allerdings für jeden eingeloggten User leicht zu finden, weshalb dieser Schutz auch vom Nachwuchs recht einfach deaktiviert werden kann. Wenn sich Minderjährige mit eigenem Account (und ggf. mit falschem Geburtsdatum) anmelden, lassen sich die Videos dennoch problemlos anschauen.
Auf Twitch ist die Umsetzung des Jugendschutzes noch weniger restriktiv. Nutzer*innen erhalten lediglich eine Mitteilung, dass sich der Kanal an Erwachsene richtet, woraufhin sie direkt auf „Anschauen“ klicken können. Hier können Jugendschutzfilter helfen, um ungewollte Inhalte zu blockieren. In diesen kann auch eine sogenannte „Whitelist“ angelegt- und Kanäle erlaubt werden, die keine für Minderjährige problematischen Angebote streamen. Das ist allerdings recht umständlich.
Welche Risiken gibt es abseits des Spielinhalts?
Durch die Moderation und die Live-Kommentare anderer Nutzer*innen kommt ein weiterer problematischer Aspekt hinzu. Das Material ist unbearbeitet und birgt aufgrund der Unvorhersehbarkeit Jugendschutzrisiken. Es kann vorkommen, dass Streamer*innen sich in einer Situation – bewusst oder unbewusst – unangemessen äußern. Dies kann von kommerziell ausgerichteten Aufforderungen bis hin zu politischen Statements reichen.
Und wie vielfach im Internet üblich, verhalten sich auch die User*innen nicht immer verantwortungsbewusst. Da kann es vorkommen, dass Trolle eine unsachgemäße Diskussion starten, den oder die Streamer*in sowie andere Zuschauende beleidigen oder anderweitig zu stören versuchen. Um solche problematischen Konversationen zu verhindern, haben die Dienste in ihren Nutzungsbedingungen diverse Verhaltensregeln festgehalten. Wer gegen diese verstößt, wird verwarnt oder dauerhaft ausgeschlossen. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden zudem zur Anzeige gebracht.
Werden die Chats moderiert?
Die Streaming-Kanäle sind grundlegend unmoderiert. Der oder die Kanalbetreiber*in kann dies von dem zusätzlichen Tool Automod erledigen lassen. Hier wird der Chat nach bestimmten Schlagworten wie identitätsverletzende, sexuell explizite und/oder aggressive Sprache gefiltert. Es ist jedoch üblich, dass bestimmte Zuschauer*innen zu Moderator*innen ernannt werden. Sie haben die Befugnis, bei bestimmten Verletzungen wie Hassrede oder anderer Diffamierungen aktiv zu werden und diejenigen Personen zu verwarnen oder auszuschließen (bannen). Letztlich sind es allerdings der Kanalbetreiber*innen selbst, die für die im Kanal vorhandenen Inhalte und Konversationen verantwortlich sind.
Kommerzialisierung
Abonnements (Subscriptions)
Die Nutzung von Twitch ist grundlegend kostenfrei. Zuschauer*innen können ihre Lieblings-Streamer*innen jedoch für einen festgelegten Beitrag (in der Regel 3,99€ im Monat) abbonieren. Die Gewinne teilen sich die Streamer*innen mit dem Anbieter. Als Abonent*innen stehen exklusive Features zur Verfügung, wie beispielsweise spezielle Emotes, die Teilnahme an Gewinnspielen oder die Möglichkeit, bei Online-Spielen mitspielen zu können. Zuverlässige und verantwortungsbewusste Fans werden auch manchmal zu Moderator*innen ernannt.
Spenden (Donations)
Zuschauer*innen haben zudem die Möglichkeit, den Streamer*innen Geld zu spenden. Auch solche Donations können Features mit sich bringen, beispielsweise, dass der Name im Stream angezeigt wird. Donations laufen nicht über den Dienst selbst, sondern über Drittanbieter wie PayPal.
Twitch Prime
Wer Amazon Prime-Kunde ist, kann die Vorzüge von Twitch Prime nutzen. Dies umfasst neben kostenlosen Spielen und exklusiven Ingame-Inhalten auch werbefreies Zusehen, ein kostenloses Kanal-Abonnement pro Monat, Chat-Abzeichen und exklusive Emotes.
Twitch Partner-Programm
Streamer*innen mit einer hohen Reichweite können sich bei dem Partner-Programm bewerben, um ihren Kanal zu monetarisieren und an Werbeeinnahmen mitzuverdienen. Den Partner-Status kann allerdings nicht jeder erwerben, denn es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, wie eine gewisse Zahl an regelmäßigen Zuschauer*innen oder eine bestimmte Anzahl an Tagen und Stunden, die man im Monat streamt.
Weitere Einnahmequellen
Auch für Link-Einblendungen während des Streams oder in der Beschreibung (sogenannte Affiliate-Links), die auf die Website eines Drittanbieters führen, können Kanalbetreiber*innen eine Vergütung erhalten. Oft zählen dazu auch Links zu direkten Kaufangeboten (beispielsweise auf Amazon), bei denen die Streamer*innen einen Anteil verdienen. Auch das eigene Merchandise wird von Streamer*innen über ihre Kanäle angeboten und ist bei Heranwachsenden besonders beliebt.
Rechtliche Aspekte
Urheberrecht
Sämtliche Inhalte von digitalen Spielen, wie beispielsweise Bilder, Videos und Musik, sind im Sinne des § 2 UrhG als „persönliche geistige Schöpfungen“ urheberrechtlich geschützt. Und auch das Gesamtwerk genießt urheberrechtlichen Schutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG). Somit bedarf es der Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn geschützte Inhalte im Internet verbreitet werden, wie es beispielsweise beim Streaming geschieht. In der Praxis wird diese Erlaubnis allerdings eher selten eingeholt. Viele Spiele-Publisher dulden das Streaming und erkennen es als Werbung für das gespielte Produkt an. Manche von ihnen bieten sogar Duldungserklärungen an, welche sich auf das Streamen und auch die Monetarisierung (Erzielen von Gewinnen) unter bestimmten Voraussetzungen beziehen. Streamer*innen sollten sich informieren und eine solche Duldungserklärung einfordern, bevor sie ein digitales Spiel übertragen oder ein Video veröffentlichen.
In vielen Gaming-Streams ist im Hintergrund Musik zu hören. Während die Aufnahme des Sounds eines Spiels in der Regel erlaubt ist, kann das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Klängen aus Radio, Internet oder von einer CD zu einer Abmahnung des Rechteinhabers führen. Selbst ein Ausschnitt eines Liedes kann für eine Verwarnung ausreichen. Um Urheberrechtsverletzungen zu umgehen, bietet der Streaming-Anbieter Twitch auf Soundtrack by Twitch zahlreiche rechtefreie Songs zur kostenlosen Verwendung an.
Impressumspflicht
In § 15 TMG und § 55 RStV wird geregelt, dass eine nicht ausschließlich private Nutzung durch eine entsprechende Anbieterkennzeichnung geregelt werden muss. Da die meisten Streamer*innen ihre Inhalte auch über eigene Websites oder Social Media Kanäle verbreiten, sind ein Impressum und eine Datenschutzerklärung notwendig.
Rundfunklizenz
Streaming-Dienste wie Twitch und YouTube Gaming, aber auch andere Dienste wie YouNow, können als Jedermann-TV verstanden werden. Wer Lust und Laune hat, knipst die Kamera an und beginnt die Übertragung. Eine zentrale Frage ist, ob es sich bei einem Stream um zulassungspflichtigen Rundfunk handelt. Denn Privatwirtschaftliche Betreiber von Rundfunkanstalten benötigen in Deutschland nach § 20 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) eine Zulassung (Lizenz). Diese wird von den Landesmedienanstalten nach einer Prüfung vergeben. Die gesetzlichen Grundlagen für das Phänomen beziehen sich allerdings noch auf Zeiten, in denen es lediglich Radio und Fernsehen gab.
Die Medienanstalten bieten eine Checkliste an, die von Anbieter*innen von Internetvideos und -streams zu Rate gezogen werden kann. Zu den Kriterien zählen beispielsweise die lineare Verbreitung, also dass Zuschauer*innen nicht selbst bestimmen können, wann ein Medienangebot startet und endet, wie es bei herkömmlichen Videoangeboten „on demand“ der Fall ist. Ebenfalls relevant ist die Anzahl der möglichen erreichten Zuschaucher*innen, ob es einen regelmäßigen Sendeplan gibt sowie die journalistisch-redaktionelle Gestaltung angesehen werden.
Treffen alle Kriterien zu, sollte die Landesmedienanstalt in dem jeweiligen Bundesland kontaktiert werden. Es ist auch möglich, einen Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung zu stellen. Handelt es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk, muss entweder das Angebot innerhalb von 3 Monaten angepasst oder eine Rundfunklizenz kostenpflichtig beantragt werden. Wer eine solche Lizenz hat, muss sich auch aktiv um den Schutz der Zuschauer*innen kümmern. Beispielsweise dürfen lizensierte Rundfunkbetreiber*innen Inhalte, die nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind, erst nach 22 Uhr übertragen und es muss ein oder eine Jugendschutzbeauftragte*r gestellt werden, um sich den jugendschutzrelevanten Themen zu widmen.
Die gesetzlichen Regelungen stehen im Kontrast zum alltäglichen Medienhandeln von jungen Menschen. Vermutlich kennen auch nur wenige Streamer*innen diese Gesetzeslage und ordnen ihr Angebot aufgrund der verwirrenden Namensgebung nicht als Rundfunk ein. Bei Verstößen kann es jedoch zu hohen Bußgeldern kommen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten ist die Kontrollinstanz, die bei Verstößen aktiv wird. In der Vergangenheit setzte sie von Zeit zu Zeit Signale und ging gegen bekannte Kanäle, vereinzelt aber auch gegen vermeintlich kleinere Streamer*innen vor. Streamer*innen müssen sich also bewusst sein, dass sie, trotz sehr geringer Wahrscheinlichkeit, für ihr Angebot ohne Rundfunklizenz belangt werden können.
Kompetenzerwerb
Kinder und Jugendliche müssen lernen, sich kompetent mit Medien auseinanderzusetzen. Dazu zählen Mediennutzungskompetenzen, Reflexionsfähigkeiten sowie Medienaneignung und -gastaltung. Wer sich als Streamer*in versucht, kann hierbei viel lernen und sich aktiv mit diesen Fähigkeiten auseinandersetzen.
Medienwissen eignen sich die Streamer*innen auf vielfältige Weise an. Sie lernen den Aufbau und die Funktionsweise von Streams kennen und müssen wissen, wie die Strukturen von Streaming-Plattformen und der Community funktionieren. Bevor sie Spielhandlungen live übertragen, gilt es idealerweise Hintergrundinformationen zum jeweiligen Spiel zu sammeln, um dies in die Moderation einzubauen. om doe und die Moderation , um damit die Moderation zu garnieren.
Medienbewertung findet gleich in doppelter Form statt. Einerseits wird das Spiel als Gegenstand kritisch reflektiert und kommentiert, andererseits setzen sich die Jugendlichen auch mit den formalen wie kommerziellen Strukturen hinter ihren Idolen und den Umgangsformen im Internet auseinander.
Durch produktives Medienhandeln erlernen Heranwachsende wertvolle technische und kommunikative Kompetenzen für die selbstbestimmte Partizipation in einer digital geprägten Gesellschaft. Allein die beiden Tätigkeiten „Spielen“ und „Moderieren“ sinnvoll miteinander in Verbindung zu bringen, stellt eine hohe Anforderung dar. Dies dann noch unterhaltsam und interessant darzubieten und zeitgleich auf das Publikum zu reagieren, ist eine Kunst für sich. Zusätzlich muss das Angebot auch sonst ansprechend gestaltet sein, um Zuschauer*innen zu binden, was ein hohes Maß an Community-Management erfordert. In anschließender Nachbearbeitung lernen sie gegebenenfalls noch Audiobearbeitung, Videoschnitt sowie das Erstellen eines Kanal-Intros.
All diese Fähigkeiten sind nicht nur wichtig im kompetenten Freizeithandeln, sondern werden heute in Teilen der Arbeitswelt gefordert und können somit auch berufspraktisch relevant werden.
Tipps
Die Ausführungen machen deutlich: Aufgrund der raschen (Weiter-)Entwicklung von digitalen Trends kommen der gesetzliche Jugendschutz und auch weitere Regelungen für Medien an die Grenzen. Daher ist der erzieherische Jugendschutz wichtiger denn je. Und Erziehuingsberechtigte sind hier mit Herausforderungen konfrontiert, die viel Fingerspitzengefühl erfordern.
Schauen Sie sich selbst Streams an!
Gleichsam Streams und auch Let’s Play-Videos können einen audiovisuellen Einblick in digitale Spielangebote bieten – und damit in die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen. Lassen Sie sich doch einmal die Lieblings-Streamer*innen Ihres Kindes zeigen. So erhalten Sie direkt einen Einblick, mit wem und was Ihr Kind seine Freizeit verbringt.
Sensibilisieren Sie Ihr Kind hinsichtlich des Jugendschutzes!
Gerade weil sich die Nutzung des Smartphones und das Medienhandeln bei Freund*innen der elterlichen Kontrolle entzieht, helfen offene Worte mehr als restriktive Verbote. Schließlich sollte Ihr Kind nicht hinter Ihrem Rücken handeln, sondern in Ihnen eine Vertrauensperson sehen, die es ansprechen kann, wenn es zu Problemen kommt. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, gegenüber den Medienphänomenen eine Haltung einzunehmen, Regeln zu vereinbaren und diese auch in der Familie begründet zu vertreten. So ist das Anschauen von Streams für Heranwachsende nicht unproblematisch. Sie sollten Ihrem Kind deutlich machen, dass Sie nicht damit einverstanden sind, wenn es nicht altersgerechte Inhalte nutzt.
Vorsicht beim Streamen!
Die deutschen Landesmedienanstalten ordnen Streams als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot ein und drohen mit dem Verbot des Betriebs – bis hin zu hohen Bußgeldern. Streamer*innen sollten vorsichtig sein und sich regelmäßig informieren.
Kinder schützen!
Auch Kinder interessieren sich für Streams. Sie schauen sich Live-Übertragungen oder Videos von ihren Lieblingsspielen an und können schnell auf Abwege geraten und bei Angeboten landen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind. Aus diesem Grund sollten Eltern die Nutzung bei den Jüngsten entweder komplett untersagen oder sie zumindest aktiv dabei begleiten. Jugendschutzsoftware kann so eingestellt werden, dass Seiten wie Twitch oder YouTube Gaming komplett gesperrt sind und nur von den Eltern temporär freigeschaltet werden können.
Heranwachsende stark machen!
Auch auf Video- und Streaming-Plattformen tummeln sich Trolle und stören die Chats. Heranwachsende sollten den Umgang mit Online-Kommunikation bestenfalls in Begleitung erlernen. So können sie erfahren, dass Angriffe meist nichts mit ihnen selbst, sondern mit dem Frust des Gegenübers zu tun haben. Es gilt zu lernen, wie sie unsoziale Kommentare melden oder sich angemessen zur Wehr setzen. Reflektierte Minderjährige werden zudem auch seltener selbst zu Tätern. Kinder stark machen bedeutet auch, ihnen Selbstständigkeit zuzutrauen und ihnen Vertrauen zu schenken.