So entstehen die Alterskennzeichnungen der USK
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie führt die Alterskennzeichnungen als Dienstleister für die per Gesetz zuständigen Jugendministerien der Länder durch. Im Bereich der digitalen Spiele ist das Jugendministerium des Landes Nordrhein-Westfalen federführend und stellt Mitarbeiter*innen, die als sogenannte Ständige Vertreter*innen der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) unmittelbar an den Prüfverfahren mitwirken. Durch sie erfolgt auch die Altersfreigabe, was das Verfahren zu einem hoheitlichen Verwaltungsakt macht, gegen den rechtliche Schritte möglich sind.
Wie ist das Prüfgremium besetzt?
Die etwa fünfzig Sachverständigen sind von der USK und der Computerspielwirtschaft unabhängig. Außerdem haben sie Berufserfahrung in Bereichen, die mit der Mediennutzung und dem Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang stehen, beispielsweise Pädagogik oder Sozialwissenschaft. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der Obersten Landesjugendbehörden und der Computerspielindustrie vom USK-Beirat ernannt.
Worauf achtet das Gremium?
Die Prüfung von Computer- und Videospielen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) erfolgt gemäß den Grundsätzen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Der Beirat der USK beschließt und verabschiedet diese Grundsätze sowie die Leitkriterien für die Prüfung von Spielen. Für online verfügbare Spiele und Apps gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit zusätzlichen Statuten und ergänzenden Kriterien als Grundlage für die Arbeit der USK.
Prüfkriterien
Schutz vor beeinträchtigenden medialen Inhalten und Darstellungen
- Visuelle und akustische Umsetzung der Spielidee
- Gameplay
- Atmosphäre
- Realismus
- Glaubwürdigkeit
- Menschenähnlichkeit
- Jugendaffinität und Identifikationspotenzial
- Handlungsdruck
- Gewalt
- Krieg
- Angst und Bedrohung
- Sexualität
- Diskriminierung
- Sprache
- Drogen
- Glücksspiel
Schutz der persönlichen Integrität
Bei der Beurteilung der Entwicklungsbeeinträchtigung von digitalen Spielen werden ab 2023 auch Risiken für die persönliche Integrität mit einbezogen, sofern eine nachhaltige Störung erwartet wird und eine abweichende Gesamtbeurteilung trotz eines Zusatzhinweises gerechtfertigt erscheint.
- psychische Integrität
- innere Autonomie
- Entscheidungsfreiheit
- kommerzielle Autonomie
- sexuelle Selbstbestimmung
Gemäß § 10b Abs. 3 S. 2 JuSchG zählen hierzu insbesondere Risiken durch:
- Kommunikations- und Kontaktfunktionen
- Kauffunktionen
- glücksspielähnliche Mechanismen
- Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens
- die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte
- nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.
Welche Kennzeichen können vergeben werden?
Die Sachverständigen haben die Möglichkeit folgende Alterseinstufungen vorzunehmen:
- Freigabe ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren
- Freigegeben ab 16 Jahren
- „Keine Jugendfreigabe“, das bedeutet ab 18 Jahren
- Kein Kennzeichen
Wie läuft eine Prüfung ab?
- Der Antragssteller reicht ein Spiel ein.
- Zunächst wird das Spiel von einem/einer unabhängigen Sichter*in sorgfältig geprüft und möglichst durchgespielt.
- Beim Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz kommt ein Gremium zusammen, das im Regelverfahren aus vier ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen und einem/einer Ständigen Vertreter*in der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) besteht.
- Der oder die Sichter*in stellt den Spielablauf und insbesondere die jugendschutzrelevanten Inhalte und Nuzungsfunktionen dem USK-Prüfgremium vor. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, selbst zu spielen, um sich einen Eindruck von der Wirkung zu verschaffen.
- Die Sachverständigen beraten über Inhalts- und Nutzungsrisiken, die im Jugendschutzgesetz festgeschrieben sind. Sie fragen sich, ab welchem Alter das Game ohne nachhaltige Wirkung gespielt werden kann.
- Sie empfehlen dem oder der Ständigen Vertreter*in der OLJB eine Alterseinstufung oder schlagen vor, die Kennzeichnung aufgrund einer möglichen Jugendgefährdung zu verweigern.
- Das Prüfgremium einigt sich auf Zusatzinformationen zu den Gründen der Alterskennzeichnung.
- Gegen die vom Prüfgremium empfohlene Alterseinstufung kann der oder die Ständige Vertreter*in Veto einlegen. Zudem ist es dem Anbieter möglich, innerhalb der festgelegten Frist in Berufung zu gehen, was einen erneuten Prüfprozess auslöst.
- Kommt es zu einer Altersfreigabe durch die OLJB, ist das Ergebnis der Prüfung als Alterskennzeichen auf den Verpackungen und Datenträgern von Computerspielen zu finden. Die Prüfergebnisse finden sich in der Prüfdatenbank.
Welche Wirkung haben die Kennzeichen?
Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem öffentlich erhältlichen Datenträger (Disc, Modul). Auch CDs und DVDs aus Zeitschriften unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Games dürfen nur dann Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren verkauft, verliehen oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersstufe eine Freigabe erhalten haben.
Es gibt eine Ausnahme: Das so genannte Erziehungsprivileg erlaubt es Eltern, ihren Kindern den Zugang zu Spielen zu ermöglichen, die höhere Altersfreigaben tragen. Eltern sollten allerdings verstehen, dass die Kennzeichen sinnvoll sind. Die Kennzeichen sollten, wenn überhaupt, dann nur auf informierter Grundlage, gemeinsam mit ihren Kindern und nicht zu weit überschritten werden.
Was passiert, wenn ein Spiel kein Kennzeichen hat?
Online-Spiele und Apps müssen nicht gesetzlich gekennzeichnet werden und können ggf. kein Kennzeichen haben. Anders ist dies bei Trägermedien (Disc, Modul). Haben solche digitalen Spiele keine Alterskennzeichnung, sind sie wie Titel mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“ zu behandeln und dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Zudem kann die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) Spiele auf Antrag oder Anregung auf den Index für jugendgefährdende Medien setzen, d.h. indizieren. Ist ein Spiel indiziert, treten weitergehende Werbe- und Vertriebsbeschränkungen in Kraft. Für Spieleanbieter ist es natürlich wichtig, eine Kennzeichnung des Spiels zu erlangen, um ein mögliches Indizierungsverfahren abzuwenden. Sie können versuchen, eine veränderte Version für den deutschen Markt einzureichen, bei der jugendschutzrelevante Inhalte abgeschwächt oder entfernt wurden.
USK-Kennzeichen bei Online-Spielen und Apps
Die USK vergibt auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des International Age Rating Coalition-Systems (IARC). Im Unterschied zu den Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz sind diese Kennzeichen nicht gesetzlich bindend und sehen auch leicht anders aus. Sie werden auch nicht durch ein unabhängiges Gremium vergeben, vielmehr wird es auf Grundlage einer Selbstauskunft des Anbieters vergeben. Anbieter von Online-Games haben aber auch die Möglichkeit, ihre Spiele bei der USK zum Verfahren nach dem Jugendschutzgesetz einzureichen und erhalten so ein rechtsverbindliches Alterskennzeichen.
USK-Kennzeichen sind keine pädagogischen Empfehlungen
Die erteilten Altersfreigaben sind nicht als allgemeingültige pädagogische Empfehlungen zu verstehen. Ein Spiel, das ohne Altersbeschränkung freigegeben wird, muss für ein fünfjähriges Kinds nicht unbedingt „spielbar“ sein. Die Komplexität, die feinmotorischen Anforderungen an das Kind oder die Reizfülle können überfordern. Ob das Spiel für Ihr Kind geeignet ist, sollten Sie sowohl von der Altersfreigabe als auch vom individuellen Entwicklungsstand abhängig machen. Spielen Sie das Spiel am besten selbst, nur so können Sie sich ein Bild davon machen, ob es für Ihr Kind geeignet ist oder nicht. Wir informieren Sie gerne und geben eine pädagogische Einschätzung zu Spielen.