Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe und gleichzeitig auch ein Recht auf Schutz, damit sie gut und gesund aufwachsen können. Ziel des Jugendschutzes ist es, dass sich Minderjährige zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. Dafür braucht es verlässliche Regeln, aber auch Förderung, damit Kinder und Jugendliche einen selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien lernen.
Im Bereich der digitalen Spiele folgt der Jugendmedienschutz dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Der Staat schafft dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen und freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen wie die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sorgen für die praktische Anwendung der gesetzlichen Regeln. Für deren Umsetzung sind jedoch die Anbieter von digitalen Spielen selbst zuständig. Dieser Prozess soll insgesamt die Eigenverantwortung der Industrie stärken.
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Der Schutz von Minderjährigen vor problematischen Medieninhalten ist hier geregelt:
- Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Umgang mit Trägermedien.
- Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) regelt den Jugendschutz im Rundfunk und in den Telemedien.
- Das Strafgesetzbuch (StGB) nennt noch zahlreiche Verbreitungsverbote, die den Jugendmedienschutz betreffen.
Was sind Trägermedien?
Trägermedien sind – wie es der Name schon sagt – alle materiell „greifbaren“ Medien wie z. B. CD-ROMs, Videokassetten, DVDs oder BluRay Discs. Alle Computerspiele, die in Deutschland auf einem Datenträger angeboten werden, müssen vorab von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geprüft und mit einer gesetzlichen Alterskennzeichnung versehen werden.
Was sind Telemedien?
Telemedien sind materiell nicht „greifbare“ Medien, wie eine Radiosendung oder auch eine Internetseite. Im Bereich der Computerspiele zählen hierzu z.B. Handyspiele oder Online-Games, falls diese nicht auch auf einem Datenträger (Trägermedium) als Verkaufsversion angeboten werden. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), zentrale Aufsichtsstelle für Telemedien in Deutschland ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Seit 2015 vergibt die USK auch Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps. Dies geschieht innerhalb des International Age Rating Coalition-Systems (IARC). Im Unterschied zu den bisherigen Kennzeichen sind diese nicht gesetzlich bindend und werden auch nicht durch ein unabhängiges Gremium vergeben.
Was sind die Neuerungen im Jugendmedienschutz?
Am 01.05.2022 ist eine Reform des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten. Die neuen Regelungssätze umfassen:
- Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen
Spiele-Plattformen müssen angemessene und wirksame Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität dieser Nutzergruppe ergreifen. Dies kann beispielsweise durch die Implementierung von Jugendschutzsystemen erreicht werden. - Modernisierung von Alterskennzeichen
Neuerdings können auch so genannte Interaktionsrisiken Einzug in die Alterskennzeichnung nehmen. Das sind Funktionen wie Chats oder In-Game-Käufe. Weiterhin sollen Zusatzinformationen neben dem Kennzeichen über die Gründe der Freigabe aufklären. - Konsequente Rechtsdurchsetzung
Es wird eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, realisiert. - Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die ehemalige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) weiterentwickelt. Sie überwacht Anbieter, vernetzt alle Akteur*innen und hat die Möglichkeit, kindgerechte Zugänge zum Internet zu fördern.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundeministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Anbieterpflichten
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) verpflichtet Anbieter von Games, Konsolen und Vertriebsplattformen, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche sicher spielen können. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ist dafür zuständig, die Einhaltung dieser Vorsorge- und Kennzeichnungspflichten durch die Diensteanbieter zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überprüft die Umsetzung dieser Maßnahmen, die konkrete Ausgestaltung und die Angemessenheit der von Diensteanbietern zu treffenden Schutzmaßnahmen sowie die Bestellung von inländischen Empfangsbevollmächtigten. Vorsorgemaßnahmen können sein:
- Hilfe- und Beschwerdesysteme, um z.B. gegen Mobbing, sexuelle Übergriffigkeit oder Hassrede in Spielen vorzugehen.
- Sichere Voreinstellungen, z.B. damit Kinder anonym bleiben können.
- Anbieterunabhängige Hilfe- und Meldestellen.
- Instrumente zur Begleitung durch Eltern, z.B. eine Anleitung, wie die Spielzeit festgelegt werden kann.
Nach § 14a Jugendschutzgesetz (JuSchG) müssen Gaming-Plattformen ihre Angebote mit deutlich wahrnehmbaren Alterskennzeichen versehen, um Kindern und Jugendlichen einen besseren Schutz vor potenziell entwicklungsbeeinträchtigten Inhalten zu gewährleisten.
Quelle und weitere Infos https://www.bzkj.de/bzkj/anbieterpflichten